

Das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) sowie die Außerklinische Intensivpflege Richtlinie des G-BA (AKI-RL) bringen seit 2023 wesentliche Veränderungen für die außerklinische Intensivpflege in Deutschland mit sich. Ziel des Gesetzes ist es, die Qualität der Versorgung für Patient:innen mit besonders hohem Bedarf an medizinischer Behandlungspflege zu verbessern.
Der Fokus liegt nun auf einer Entwöhnung von der Beatmung beziehungsweise der Trachealkanüle sowie der Therapieoptimierung bei fehlendem Potential. Zudem ist eine regelmäßige ärztliche Erhebung des Potentials erforderlich.
Die Potentialerhebung muss zwei Mal pro Jahr durchgeführt werden, um die individuellen Fähigkeiten und Ressourcen der betroffenen Patient:innen zu ermitteln. In dessen Rahmen wird ebenfalls das Potential zur Reduzierung der Beatmungszeit bis hin zur vollständigen Beatmungsentwöhnung und Dekanülierung (Weaning) geprüft. Diese Analyse wird alle sechs Monate von besonders qualifizierten Ärzt:innen durchgeführt und kann auch telemedizinisch erfolgen. Sie dient als Grundlage für die Entscheidung, ob eine Beatmungsentwöhnung eingeleitet werden soll.
Die Umsetzung des IPReG stellt für außerklinische Intensivpflegeeinrichtungen einige Herausforderungen dar. Dazu zählen:
- Anpassung der Verordnungsverfahren und Verwendung neuer Vordrucke
- Organisation durch die:den verordnende:n Ärztin:Arzt von Teamsitzungen aller beteiligten Berufsgruppen, inklusive Patient:innen und Angehörigen
- Halbjährliche Überprüfung der Intensivpflegebedürftigkeit (zumindest für die ersten 2 Jahre)
- Verfügbarkeit besonders qualifizierter Ärzte:Ärztinnen für die Erstellung der Verordnungen und der Potentialerhebung
- Aufbau von außerklinischen Netzwerken (lt. Gesetz durch die verordnenden IHKP-Ärzte:Ärztinnen)
- Strukturelle Anpassungen in Kliniken, insbesondere im Entlassmanagement

Damit wir die Patient:innen und auch die Einrichtungen in der Intensivpflege außerhalb der Klinik optimal beraten und unterstützen können, haben wir uns im Jahr 2023 dazu entschieden, zusätzliches Personal im Sinne des IPReG aufzubauen. Dafür haben wir im ersten Schritt im Bereich des ärztlichen Dienstes sowie im Case Management Kapazitäten geschaffen. Dieses hochqualifizierte Team übernimmt die Beratung und die Versorgung in der Außerklinik und fungiert als Schnittstelle zur Klinik. Damit ergibt sich ein hoher Mehrwert sowohl für die Einrichtungen der Intensivpflege als auch für die Patient:innen, die, bei entsprechendem Entwöhnungspotential, bestmöglich in unserem zertifizierten Weaningzentrum versorgt werden können. Damit übernehmen wir Verantwortung als einziges Lungenzentrum in Sachsen.
Um eine Schnittstelle zwischen dem Krankenhaus und der Intensivpflege sowie den verordnenden Ärzt:innen sicherzustellen, haben wir seit Herbst 2023 eine spezielle Case Managerin, die in direktem und persönlichem Kontakt mit den umliegenden Intensivpflegeunternehmen steht. Sie fährt in die Einrichtungen, schaut sich die einzelnen Patient:innen an und berät über das weitere Vorgehen bis hin zur nötigen Einweisung der Patient:innen ins Krankenhaus und unterstützt durch Beratung bzgl. der Situation vor Ort.
Nur Fachärzte:Fachärztinnen mit besonderen Qualifikationen nach § 8 und § 9 der AKI-RL dürfen die Potentialerhebung im Sinne der zuvor genannten Zielsetzung vornehmen und die entsprechende Verordnung einer Intensivpflege ausstellen. Ab dem zweiten Quartal 2024 wird unser Casemanagement entsprechend ärztlich geleitet. Die Ärzte:Ärztinnen werden bereits bei der Überleitung aus dem Krankenhaus in die Außerklinik unterstützend tätig und beraten die Intensivpflege vor Ort, was benötigt wird. So können sie die Einrichtung bezüglich neuester Erkenntnisse in der Versorgung sowie bei den Krankheitsbildern auf unser Know-how zugreifen. Wir begleiten somit die vor Ort eingebundenen Ärzte:Ärztinnen und Therapeut:innen bei der medizinischen Betreuung, damit alle gesetzlichen Vorgaben im Rahmen des IPReG erfüllt sind und der:die Patient:Patientin optimal versorgt wird.
