Im Zuge des bundesweiten Digitalisierungsprogramms (Krankenhauszukunftsgesetz) hat unsere Klinik finanzielle Mittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds beantragt. Derzeit werden zahlreiche Prozesse digitalisiert, deren Umsetzung ohne eine entsprechende finanzielle Unterstützung nur schwer zu realisieren wäre. Dazu gehören u.a. die Einführung der digitalen Patientenakte, Unterstützungssysteme bei der Medikation oder Investitionen in die IT-Sicherheit.
Laut §14a Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) stehen die finanziellen Mittel bereit, um Maßnahmen „zur Modernisierung der Notfallkapazitäten, Verbesserung der digitalen Infrastruktur der Krankenhäuser in den Bereichen der internen und sektorübergreifenden Versorgung, Ablauforganisation, Kommunikation, Telemedizin, Robotik, Hightechmedizin und Dokumentation sowie IT- und Cybersicherheit der Krankenhäuser“ zu fördern. (*)
(*) https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/themen/krankenhauszukunftsfonds-1
„Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts.“