
Seit 2013 sind alle nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, jährlich einen strukturierten Qualitätsbericht auf Standortbasis zu erstellen und zu veröffentlichen.
Seit 2013 sind alle nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, jährlich einen strukturierten Qualitätsbericht auf Standortbasis zu erstellen und zu veröffentlichen.