

Krankenhäuser und Arztpraxen wollen die maximale Behandlungsqualität und Patient:innensicherheit gewährleisten. Die Qualitätssicherung (QS) hilft dabei. Die QS-Dokumentation unterstützt die Behandlungsqualität und fördert bessere Behandlungsergebnisse und mehr Sicherheit für Patient:innen. Eine Veröffentlichung der ausgewerteten Daten soll Patient:innen zudem über die Qualität der Behandlung informieren. Für dieses QS-Verfahren werden seit dem Jahr 2017 in Krankenhäusern, in Arztpraxen und von den Krankenkassen ausgewählte Daten zur Behandlung von gesetzlich versicherten Patient:innen erhoben und statistisch ausgewertet. Abgesichert durch das Fünfte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V).
In Deutschland sind alle Krankenhäuser und Arztpraxen zur Teilnahme an Maßnahmen zur Qualitätssicherung gesetzlich verpflichtet.
Das Fachkrankenhaus Coswig ist seit März 2019 Mitglied im Verein „Initiative Qualitätsmedizin e.V.“ (IQM). Dieser Verein handelt nach dem Grundsatz: „Medizinische Qualität ist messbar, muss transparent gemacht und zum Wohle der Patient:innen verbessert werden.“
weiterlesenSeit 2013 sind alle nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, jährlich einen strukturierten Qualitätsbericht auf Standortbasis zu erstellen und zu veröffentlichen.
weiterlesenZur Qualitätssicherung im Gesundheitswesen sind vom Gemeinsamen Bundesausschuss (kurz G-BA) Mindestmengen vorgeschrieben. So soll sichergestellt werden, dass nur qualifizierte Kliniken mit genügend Erfahrung bestimmte schwierige Eingriffe durchführen dürfen.
weiterlesenDamit wir die Patient:innen und auch die Einrichtungen in der Intensivpflege außerhalb der Klinik optimal beraten und unterstützen können, haben wir uns im Jahr 2023 dazu entschieden, zusätzliches Personal im Sinne des IPReG aufzubauen.
weiterlesenAktuell werden im Lungenzentrum Coswig an verschiedenen Projekten, wie bspw. die Digitale Patient:innenakte, zur Digitalisierung im Gesundheitswesen gearbeitet.
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