Nicht jeder Krankenhausaufenthalt macht Sie zum stationären Patienten des Krankenhauses. Wer ambulant behandelt wird, erfährt dieses unter Umständen in einer Ermächtigungsambulanz. Das sind eigenständige Praxen in enger Anbindung an das Krankenhaus. Im Lungenzentrum Coswig gibt es solche für innere Medizin/Pneumologie und Thoraxchirurgie.
Unser Chefarzt, Prof. Dr. med. Koschel, bietet bei Bedarf auch Privatsprechstunden an.
Prof. Dr. med. Dirk Koschel, Chefarzt der Abteilung Innere Medizin/Pneumologie, wurde von der kassenärztlichen Vereinigung Sachsen zur Teilnahme an der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung ermächtigt. Die einzelnen Behandlungspunkte finden Sie hier unter diesem Link.
weiterlesenDr. med. Marcus Vogler, leitender Oberarzt der Abteilung Innere Medizin/Pneumologie, wurde von der kassenärztlichen Vereinigung Sachsen zur Teilnahme an der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung ermächtigt. Die einzelnen Behandlungspunkte finden Sie hier unter diesem Link.
weiterlesenHerr Andreas Friedrich, Oberarzt der Abteilung Thoraxchirurgie, wurde von der kassenärztlichen Vereinigung Sachsen zur Teilnahme an der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung ermächtigt. Die einzelnen Behandlungspunkte finden Sie hier unter diesem Link.
weiterlesenSprechstunde Privatpatient:innen bei Prof. Dr. med. Dirk Koschel.
weiterlesenSprechstunde Privatpatient:innen bei Dr. med. Till Plönes.
weiterlesenDr. med. Jan Holfert, Oberarzt der Abteilung Innere Medizin/Pneumologie, ist von der kassenärztlichen Vereinigung Sachsen ermächtigt, an der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung mitzuwirken. Die einzelnen Behandlungspunkte finden Sie hier unter diesem Link.
weiterlesenUnsere Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung (ASV) gewährleistet die hochspezialisierte Versorgung von Patient:innen (ab 18 Jahren) mit seltenen und besonders schweren Erkrankungen bestimmter Spektren.
weiterlesenDas Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) sowie die Außerklinische Intensivpflege Richtlinie des G-BA (AKI-RL) bringen seit 2023 wesentliche Veränderungen für die außerklinische Intensivpflege in Deutschland mit sich. Ziel des Gesetzes ist es, die Qualität der Versorgung für Patient:innen mit besonders hohem Bedarf an medizinischer Behandlungspflege zu verbessern.
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