Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist gesetzlich dazu beauftragt, Mindestmengen für planbare stationäre Leistungen festzulegen, um die Qualität in der Patientenversorgung zu sichern. Kliniken müssen eine bestimmte Anzahl an Eingriffen nachweisen, um eine hohe Behandlungsqualität zu gewährleisten. So wird sichergestellt, dass nur qualifizierte Kliniken mit genügend Erfahrung bestimmte schwierige Eingriffe durchführen dürfen.
Als Spezialist für Lungenkrebsoperationen übertrifft das Lungenzentrum Coswig seit Jahren die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestmengen. Im Jahr 2024 sind mindestens 40 Eingriffe gesetzlich vorgeschrieben, im Jahr 2025 sind es 75 Eingriffe.
Bereits im Jahr 2023 wurden im Lungenzentrum Cosiwg 172 Eingriffe durchgeführt, und im ersten Halbjahr 2024 waren es schon 83 Eingriffe. Das Lungenzentrum Coswig gehört damit zu den deutschlandweit wenigen Kliniken, die diese komplexen Eingriffe auch zukünftig durchführen dürfen.
Studien, wie das Innovationsfondsprojekt "WiZen", zeigen, dass die Behandlung in zertifizierten onkologischen Zentren die Überlebenschance von Krebspatient:innen erhöht: Die Überlebensrate von Lungenkrebspatient:innen in zertifizierten Zentren wie dem Lungenzentrum Coswig beträgt statistisch 28,0 Prozent, in anderen Kliniken dagegen nur 16,9 Prozent.
Evidenzbasierte Behandlungsleitlinien, Qualitätsanforderungen sowie die Mindestmengen spielen dabei eine wichtige Rolle und sind ausschlaggebend für eine hohe Expertise im Zentrum.