Beim Weaning ist zu prüfen ob und wie eine schrittweise Entwöhnung von dem Beatmungsgerät durchgeführt werden kann. Oft behandeln wir schwerkranke Patient:innen die beatmungspflichtig sind und nicht ohne die maschinelle Beatmung aus eigener Kraft atmen können.
Werden Patient:innen von externen Kliniken zur Beatmungsentwöhnung übernommen, müssen wir die wesentlichen Hauptorganfunktionen sorgfältig kontrollieren. Dafür ist ein interdisziplinäres Team von Klinikärzt:innen und externen ärztlichen Fachkolleg:innen zuständig - dieses bewertet die Funktionen und optimiert sie unter Umständen. Sollte der:die Patient:in als entwöhnungsfähig eingeschätzt werden, erfolgt ein schrittweiser Prozess der Beatmungsentwöhnung. Im besten Fall bis zur vollständigen Wiedererlangung der eigenen Atmung.
Anmeldung der Patienten zur Weaningübernahme gern über das Anmeldeformular, telefonisch oder per E-Mail.
Herr Oberarzt Dr. med. M. Huhn
Herr Oberarzt J. Purschwitz